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Kosten für Alternativmedizin von der Steuern absetzen
(JW)
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 11/09)
können die Kosten für Therapien der Alternativmedizin von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit konventionellen Methoden keine Aussicht auf Erfolg mehr bestehe, schreibt die ‚Ärztezeitung“(1). Wenn die übliche Behandlung nicht mehr helfe, könnten die alternativen Therapiekosten steuerlich geltend gemacht werden, heißt es.
Demnach wurde einer Patientin mit Bauchspeicheldrüsenkrebs ein konventionell nicht zugelassenes Medikament gewährt, nachdem ihr Arzt eine Chemotherapie wegen des angegriffenen Gesundheitszustandes ausgeschlossen hatte.

1 Ärztezeitung. Jg. 30. Nr. 28, 16.02.2011