Kassenmedizin

Ist eine erfolgreiche und echte homöopathische Behandlung im Rahmen einer sogenannten 'Kassenarztpraxis' durchzuführen?
Die Ermittlung der richtigen Arzneimittelrezeptur bedarf es neben der normalen körperlichen Untersuchung und der
Erfassung klinischer Befunde eines ausführlichen Gesprächs (1 Stunde)· bei dem die Ärztin bzw. der Arzt die Komplexität des Beschwerdebildes des Patienten erfassen kann. Je genauer der Patient seine Symptome und die sie begleitenden Umstände beschreiben kann, um so eher kann der behandelnde Arzt das dazu passende homöopathische Rezept finden bzw. aus seinen homöopathischen Arzneimittelbüchern repertorisieren. Das ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie: Je genauer die homöopathische Anamnese, je zutreffender das homöopathische Mittel, desto schneller können Veränderungen erwartet werden.
Daß dabei die “Sprech-Stunde” wörtlich genommen wird, ist selbstverständlich. Moderne ärztliche ‘Test-Homöopathen’ nutzen darüber hinaus noch die Möglichkeiten der ‘Diagnostischen Akupunkturtestverfahren’, um bereits vor der Rezeptur und Einnahme durch den Patienten, die geeigneten Homöopathika für den Patienten über das Nachrichtensystem der organsystembezogenen Akupunkturpunkte auf Wirksamkeit und Verträglichkeit hin zu überprüfen.
Homöopathische Medizin ist völlig ungeeignet innerhalb eines 5-10 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktes und damit auch nicht wirklich Bestandteil der gesetzlichen Kassenmedizin! Die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe bezahlen die homöopathische Behandlung!

Aber auch gesetzliche Krankenkassen zahlen inzwischen die homöopathische Behandlung...
Da haben Sie Recht. Aber auch da gibt es Qualitätsunterschiede. Während Verbände wie der Deutsche Zentralvereinhomöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und der Apothekerverband die ABDA für sich höhere Ausbildungszahlen und Zertifizierungsraten bei Ärzten und Apothekern erhoffen, träumen gesetzliche Krankenkassen von Wettbewerbsvorteilen und zielten damit auf hohe Migrationszahlen, was denn heißt:
Hat eine Krankenkasse z.B. 200.000 zahlende Mitglieder sollen dann ganzheitlich orientierte Patienten von anderen Kassen zu ihnen wandern. Das ist für sich betrachtet nicht verwerflich, sondern schlicht kostentreibender Wettbewerb innerhalb eines finanziell gedecktelten Kassensystems. Doch was ist der Nachteil für den gesetzlich Versicherten? Nur kassenärztliche Homöopathen können über die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) abrechnen! Die Profis unter den ernsthaften homöopathischen Ärzten haben nie im Kontext der Gestzlichen Krankenkassen gearbeitet und werden es vermutlich auch nicht tun und das schon deswegen, weil die Stunde homöopathischer Repertorisation in der Vergangenheit nie bezahlt wurde und als Lösung nur eine Mischkalkulation im Sinne: morgens 'Fango', abends 'Tango', was heißt morgens 'Schulmedizin' abends 'Grüne Medizin'. Das muss man ideologisch und moralisch als Arzt hinkriegen und richtig fit ist man auch nur in seinem Fachgebiet. Konsequenz für GKV-Patienten: innerhalb der Kassenmedizin werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf unerfahrene oder 'Feierabendshomöopathen' stoßen, die ihnen bei akuten Erkrankungen sicher weiterhelfen können, bei chronischen Leiden mangels Erfahrung u.U. Schwierigkeiten haben werden.

Und was haben die Apotheker davon?
Die Apotheker, die eine Zusatzbezeichnung bei der ABDA erwerben, können dann, wenn sie mit ihrem Kassenarzt über über ihre homöopathische Rezeptur beraten, eine Gebühr abrechnen, während die Kassenpatienten die Kosten für das homöopathische Mittel bisher nicht erstattet bekommen! Das schöne ist, dass die Homöopathie sowieso Bestandteil der Apothekerausbildung ist! Sie sehen alle verdienen, alle erhoffen sich Marktvorteile selbst über die Homöopathie.

Die klassische Homöopathie stützt sich doch auf das Beschwerdebild des Patienten und versucht ihn nicht ihn in ein ‚Kästchen‘ der verschiedenen Diagnosen zu pressen...
Was das ‚Pressen in Kästchen‘ angeht, so ist auch die Homöopathie nicht frei davon. Gerade die Konstitutionsmittel versuchen das Erscheinungs- und Symptomenbild in ein ‚Arzneimittelkästchen‘ zu packen. Bedenken Sie aber bitte bei aller Polemik: Medizin sollte keine ‚entweder-oder-Heilkunst‘ sein, d.h. alles was diagnostisch und therapeutisch sinnvoll ist und zum Wohle des Patienten, sollte auch Anwendung finden. Vergessen Sie bitte beim Thema 'Diagnostik' nicht den historischen Zusammenhang. Zur Zeit Hahnemanns war die Diagnostik auf die körperliche Untersuchung beschränkt. Zum Beispiel wurde das ‚Hörrohr‘ oder Stethoskop (‚Brustspäher‘) erst zu Hahnemanns Schaffenszeit von Lannec 1819 eingeführt. Wenn wir zeitgemäß und verantwortungsvoll Homöopathie einsetzen wollen, dann sollten wir nicht diagnostisch arbeiten müssen wie vor 200 Jahren.

Was unterscheidet den homöopathischen Arzt von dem herkömmlichen?
Der Unterschied zwischen homöopathisch arbeitenden Ärzten und herkömmlichen: Der Zeitaufwand der Behandlung: die ‚Sprech-Stunde‘ wird bei homöopathischen Behandlung wörtlich genommen der Homöopath bzw. der moderne Test-Homöopath verschreiben eine auf den einzelnen Patienten abgestimmte Arzneirezeptur . D.h. der kranke Mensch mit seinen ganz individuellen Beschwerden steht im Mittelpunkt der homöopathischen Behandlung und nicht die Erkrankung allein. Dafür braucht der homöopathische Arzt viel Zeit und Erfahrung im Gespräch mit dem Patienten, um die Gesamtheit des Beschwerdebildes erfassen und homöopathisch behandeln zu können.

...Das kommt doch den modernen Vorstellungen von patientenzugewandter Medizin sehr entgegen...
...Nicht nur das. Das Konzept der homöopathischen Behandlung - von der klassischen bis zur modernen, testenden Homöopathie, erfüllt seit Jahrzehnten die Anforderungen einer Individualmedizin. Nicht der Fall wird behandelt, nicht das Symptom wird unterdrückt wie z.B. Kopfschmerzen mit Schmerzmitteln, Allergien mit Antihistaminika, Infektionen mit Antibiotika usw. sondern der Einzelpatient als Träger der verschiedenen Beschwerden wird behandelt. Das bedeutet natürlich, daß der behandelnde Arzt seine Wahrnehmungsfähigkeiten auf den Patienten bezogen erweitern muß, sich vor allem auch die Zeit nehmen muß...

... und Zeit kostet bekanntlich Geld ...
Richtig! Ohne Zeit läßt sich ärztlich nicht gründlich und erfolgreich arbeiten, auch wenn unser derzeitiges Modell der gesetzlichen Krankenkassen ärztliches Handeln zeitlich gesehen zur ‚Fallabfertigung‘ reduziert. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muß natürlich auch wissen, daß die homöopathische Behandlung, im Gegensatz zur privatärztlichen Erstattung oder Beihilfe, nicht zur Regelerstattung im gesetzlichen Kassensystem gehört.

Ist das nicht eine Form der ‚Klassenmedizin‘?
Sicher, wie auf vielen Gebieten der Medizin. Jedoch sind homöopathische Behandlungen für jeden Patienten erschwinglich. Gerade wenn Sie bedenken, wieviel Geld ausgegeben wird für: Fehlernährung, Rauchen, Alkohol. Folgeerkrankungen dieses Konsums kosten bekanntlich mehr Geld den Betroffenen und auch das Gesundheitssystem.